Alternativen

Ein Name für das vormals „Palandt“ genannte Werk, der angemessen an die Geschichte des Werkes erinnern würde ist erst noch zu finden. Wir haben uns Gedanken über mögliche Alternativen gemacht, die wir hier vorstellen wollen.

Dazu eine wichtige Vorbemerkung: Wir wollen keine Umbenennung des Palandt wie sie der Verlag C.H. Beck nun vorgenommen hat, die einem “Wegvergessen” der unrühmlichen Geschichte des Werks gleichkäme, sondern wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, dem umbenannten Kommentar ein “Stolperblatt” beizufügen, das an die Geschichte des vormaligen „Palandt“ erinnert. Dies stellt aber aus unserer Sicht gerade keine Alternative, sondern eine Ergänzung zu einer Umbenennung dar.

Denkbare Alternativen zum Namen „Palandt“:

  • Dr. jur. h.c. Otto Liebmann ist aus unserer Sicht der Favorit als neuer Namensgeber. Er war ein renommierter Jurist in der Weimarer Republik und unter anderem Begründer, Verleger, Schriftleiter und Herausgeber der Deutschen Juristen-Zeitung. In seinem Berliner Verlagshaus waren zudem erfolgreiche Kurzkommentare zu wichtigen Gesetzen in der Weimarer Republik und den ersten Jahren nach der nationalsozialistischen Machtergreifung begründet worden und erschienen. Liebmann sah sich jedoch aufgrund seiner jüdischen Herkunft und der immer stärkeren Diskriminierung jüdischer Bürger zunehmend unter Druck gesetzt. Er beschloss daher im Jahr 1933, seinen Verlag an Heinrich Beck zu verkaufen. Neben vielen Vorteilen, die der Standort Berlin in dem sich abzeichnenden NS-Zentralstaat mit sich brachte, war mit dem Kauf die Chance verbunden, aus den erfolgreichen Taschenkommentaren des Liebmann-Verlags die Reihe der Beck’schen Kurzkommentare werden zu lassen. Der Wichtigste sollte später der Palandt werden. Otto Liebmann legte damit den eigentlichen Grundstein für dieses Werk. Heinrich Beck war zwar, so der Historiker Stefan Rebenich, kein glühender Nationalsozialist, aber als „arischer“ Geschäftsmann und gewissermaßen ‘stiller Teilhaber‘ des nationalsozialistischen Regimes wusste er die Gelegenheiten zu nutzen, die sich dem Verlag C. H. Beck ab 1933 boten: Der Erwerb des Verlags Otto Liebmann – so das Urteil Rebenichs – „wäre ohne die nationalsozialistische Herrschaft undenkbar gewesen“. Die juristische Literatur wurde zum Kerngeschäft, der Gewinn vervielfachte sich. Liebmann dagegen verarmte und starb 1942 an „den Entbehrungen der Verfolgungszeit“. Sein Sohn konnte fliehen, seine beiden Töchter wurden in Ausschwitz umgebracht. Bis heute ist ihm nicht das ehrende Andenken zu teil geworden, was er verdienen würde.
  • Loening/Basch/Straßmann Otto Loening, James Basch und Ernst Straßmann sind die Namen der zwei
    jüdischen Juristen und einem irrtümlich für einen Halbjuden gehaltenen Juristen, die vom Titel des Liebmann‘schen Taschenkommentars getilgt wurden. Otto Loening war Landgerichtsdirektor in Berlin und Vizepräsident im Volkstag der freien Stadt Danzig. Er war in der liberalen Deutschdemokratischen Partei (DDP) engagiert und somit dem Regime nicht nur als Jude sondern auch als Demokrat ein Dorn im Auge. James Basch war nach seinem Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg Staatsanwalt am Gericht in Berlin-Schöneberg. 1933 wurde er aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wegen seiner jüdischen Herkunft fristlos entlassen. Nachdem Mutter und Schwester bereits deportiert waren, kam auch James Basch am 25. Januar 1942 mit über 1.000 Menschen in den „10. Osttransport“ und wurde umgebracht. Ernst Straßmann war einer der Gründer des Jugendverbandes der DDP. 1930 trat er aus der DDP aus, wurde Landgerichtsrat in Berlin und Vorstandsmitglied des Reichsbundes der demokratischen Jugendverbände. Er setzte sich in den 1920er Jahren zunächst stark für den Schutz der Republik ein und ab 1934 dafür, das Ausland auf das Vorhandensein von Widerstandsgruppen unter der deutschen Zivilbevölkerung hinzuweisen. Wegen seines Adoptivvaters, der jüdischer Abstammung war und der Ernst zum leiblichen Sohn hatte erklären lassen, musste Strassmann mehrmals Erklärungen über seine eigene Abstammung abgeben. Am 19. August 1942 wollte er nach Schweden reisen, um sich dort mit britischen Vertretern zu treffen und über Unterstützung des Widerstandes zu sprechen. Er wurde jedoch festgenommen und bis zum Ende des Krieges ohne Prozess in „Schutzhaft“ genommen. Nach dem Krieg war er im Vorstand der Elektrizitäts- und Wasser AG in West-Berlin tätig.Alle drei zusammen hatten die Erläuterungen zum BGB, Band 7 der Reihe der so erfolgreichen Liebmann‘schen Taschenkommentare verfasst.
  • Gertrud Artmaier war 55 Jahre die Lektoratsleitung des „Palandt“. Sie hat das Werk von 1957 bis 2012 betreut und so maßgeblich zu seiner Kontinuität, Einheitlichkeit und Erfolg beigetragen. In der Festschrift zur 75.  Auflage des Palandts wird sie bereits in einem eigenen Beitrag als “eine große Kollegin, eine brilliante Juristin und – die Dame mit der Goldwaage” gewürdigt. Wohl kein Autor kannte das Werk in all den Jahren so gut wie sie. Ganz nebenbei wäre damit endlich einer Frau ein Platz in der sonst fast vollständig von Männern dominierten Kommentar-Welt gesichert. Auch sind Frauen in Rechtswissenschaft allgemein auf bspw. professoraler Ebene peinlichst unterrepräsentiert. Eine Umbenennung des „Palandt“ nach einer Frau, die sich wie keine Zweite (und kein Zweiter) um den heutigen „Palandt“ verdient gemacht hat, wäre da eine erfreuliche Würdigung.

Abschließend bleibt für uns festzuhalten: An guten Alternativen mangelt es nicht.